By Frédéric Messina

EU-Bürger haben grundsätzlich das Recht, sich innerhalb der Union frei zu bewegen, jedoch hat die Pandemie zu verschiedenen Einschränkungen geführt. Um die Situation transparenter zu machen, teilt Fly Aeolus mit Ihnen die neuesten Updates über die Flugreisebeschränkungen zu unseren Top-Zielen während des Covid-19-Ausbruchs. Diese gelten für Passagiere, die mit normalen kommerziellen Fluggesellschaften reisen, aber auch für Passagiere, die mit Privatjets oder Lufttaxis reisen. Bitte beachten Sie: Die unten aufgeführten Informationen, gültig seit dem 30.03.2022, können sich ändern.

Sobald Sie an Ihrem Zielort angekommen sind, gelten weitere Einschränkungen in dem Gebiet: Weitere Informationen finden Sie in unserem Blog “Reisen während des Covid: Ratschläge und Checkliste“.

Belgien

  • Geimpft / Genesenen-Zertifikat, nicht älter als 6 Monate:
    • Test: Kein Test nötig.
    • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.
  • Ungeimpft:
    • Test: PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden.
    • Quarantäne: Nur Reisende, die aus einem Hochrisikogebiet kommen, müssen eine Quarantänepflicht von zunächst einem Tag einhalten, die bei positivem PCR-Testergebnis um 10 Tage verlängert werden muss.
  • Ausweisformular: Reisende von außerhalb der Europäischen Union, die nicht auf der weißen Liste der Europäischen Union stehen, müssen vor der Einreise nach Belgien das Passenger Locator Form (PLF) ausfüllen und eine gültige Impf-, Test- oder Genesenenbescheinigung vorweisen.

Niederlande

Die Niederlande unterscheiden je nach Gesundheitsrisiko vier Kategorien von Ländern: Länder, die als “sicher”, “risikoreich”, “sehr risikoreich” und “sehr risikoreiches Gebiet mit einer besorgniserregenden Virusvariante” eingestuft werden. Innerhalb jeder Kategorie gelten unterschiedliche Regeln. Die Klassifizierung der Länder ist auf der Website der niederländischen Regierung zu finden. Darüber hinaus kann für Reisende aus bestimmten Ländern ein Einreiseverbot gelten, wobei es allerdings Ausnahmen gibt.

  • Geimpft / Genesenen-Zertifikat, nicht älter als 6 Monate:
    • Test: Kein Test nötig.
    • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.
  • Ungeimpft:
    • Test: PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden.
    • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.
  • Ausweisformular: Alle Reisenden, die mit dem Flugzeug in die Niederlande einreisen, müssen 48 Stunden vor ihrer Ankunft das Formular zur Gesundheitserklärung ausfüllen.

Dänemark

Besuchen Sie die Website der dänischen Behörden für die neuesten Updates.

  • Alle Personen der EU/Schengen-Länder dürfen ohne besondere Bedingungen nach Dänemark einreisen
  • Personen aus Drittweltländern dürfen unter folgenden Bedingungen einreisen:
    • Vor weniger als 270 Tagen geimpft (zweite Dosis eines Zweidosenimpfstoffs) oder vor weniger als 284 Tagen bei Einzeldosenimpfstoffen.
    • Auffrischungsimpfung geimpft.
    • Kürzlich infizierte Personen (bei Vorliegen eines positiven PCR-Tests, der mehr als 11 Tage, aber weniger als 180 Tage zurückliegt).
    • In Dänemark werden von der Europäischen Union oder der WHO anerkannte Impfstoffe akzeptiert.
    • Personen, die eines dieser Kriterien nicht erfüllen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft in Dänemark testen lassen.

Vereinigtes Königreich

Die letzten Gesundheitsbeschränkungen für Reisen in das Vereinigte Königreich sind aufgehoben worden. Ab dem 18. März 2022 ist es nicht mehr erforderlich, einen vollständigen Impfpass nachzuweisen, ein negatives Testergebnis vorzulegen oder das “Passenger locator form” auszufüllen. Auf der Website der britischen Behörden finden Sie die neuesten Informationen

  • Test: Kein Test nötig.
  • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.

Frankreich

Ausführliche Informationen über die Voraussetzungen für Reisen nach Frankreich finden Sie auf der Website der französischen Regierung.

  • Geimpft / Genesenenzertifikat, nicht älter als 6 Monate:
    • Test: Kein Test nötig.
    • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.
  • Ungeimpft:
    • Test: PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden.
    • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.
  • Wenn ungeimpfte Reisende aus einem Land kommen, das auf der “orangenen Liste” steht, müssen sie weiterhin einen zwingenden Grund vorweisen, der ihre Einreise ins französische Festland rechtfertigt und können bei ihrer Ankunft dennoch einem Stichprobentest unterzogen werden.
    • Reisende, bei denen der Test positiv ausfällt, müssen sich gemäß den Empfehlungen der Krankenkasse isolieren.

Spanien

  • Formular zur Gesundheitskontrolle: Alle Reisenden müssen, wenn sie mit dem Flugzeug anreisen (einschließlich Transitreisen) das Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, um nach Spanien zu reisen oder die Spain Travel Health -SpTH- App (Android, iOS) herunterladen und ausfüllen.
  • Test/Impfung: PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden (außer bei Geimpften oder bei Personen, die bereits an Covid erkrankt waren).
  • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.
  • Wenn Sie aus einem Hochrisikogebiet kommen, müssen Sie, um die Gesundheitskontrollen bei der Ankunft in Spanien zu bestehen, Ihren SpTH-QR-Code zusammen mit einer Bescheinigung über die Impfung oder Genesung und zusätzlich eine Bescheinigung über einen diagnostischen Test auf SARS-CoV-2-Infektionswerte (PDIA) mit negativem Ergebnis vorlegen.

Deutschland

  • Vollständig geimpft: Mit einem der 4 von der europäischen Union zugelassenen Impfstoffe (BioNtech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson). Geimpfte Personen, die mit einer einzigen Dosis geimpft wurden und zusätzlich bereits an Corona erkrankt waren, gelten als vollständig geimpft;
  • Test: Umgeimpfte Personen müssen entweder einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden oder einen negativen Antigen-Test, nciht älter als 48 Stunden vorzeigen.
  • Quarantäne: Jede ungeimpfte oder nicht genesene Person über 6 Jahren, die nach Deutschland einreist, muss für einen Zeitraum von 10 Tagen in Isolation bleiben. Die Bundesländer können verschiedene Ausnahmen dieser Verpflichtung vorsehen, insbesondere für Aufenthalte von weniger als 72 Stunden. Den Reisenden wird dringend empfohlen, sich über die Rechtsvorschriften und die Ausnahmeregelungen in dem Land, in dem sie sich aufhalten, zu informieren.
  • Genesenennachweis
  • Jeder Reisende, der sich in den letzten 10 Tagen vor seiner Reise nach Deutschland in einer Region aufgehalten hat, die als “Hochrisikogebiet” eingestuft ist, muss
    • vor der Einreise nach Deutschland ein gültiges Gesundheitszeugnis vorlegen (siehe I)
    • 48 Stunden vor der Einreise eine digitale Meldebescheinigung ausfüllen.

Irland

  • Test: Kein Test nötig.
  • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.

Luxemburg

  • Geimpft / Genesenenzertifikat, nicht älter als 6 Monate:
    • Test: Kein Test nötig.
    • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.
  • Ungeimpft:
    • Test: Für Personen, die mit dem Flugzeug ankommen: PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden oder Antigen-Test, nicht älter als 24 Stunden.
    • Quarantäne: Keine Quarantänepflicht.

Schweiz

Die Hygienemaßnahmen, die bei der Einreise in die Schweiz an den Grenzen gelten, wurden aufgehoben. Es ist daher nicht mehr erforderlich, eine Impfbescheinigung, einen Genesenennachweis, einen negativen Test oder ein Einreiseformular vorzulegen.


Für weitere Informationen bezüglich Flugreisen während Corona und um sich über die neuesten Aktualisierungen der Flugbeschränkungen in allen Ländern der Europäischen Union zu informieren, weisen wir Sie darauf hin, die offizielle Website der Europäischen Union Re-open EU zu besuchen oder die IATA-Karte der Flugbeschränkungen zu lesen.

Sie möchten außerdem wissen, wie sich die Einreise nach England nach dem Brexit verändert hat? Lesen Sie unseren Blog dazu.

Wenn Sie sich entscheiden, mit Fly Aeolus zu fliegen, legen Sie uns bitte einen negativen PCR-Test und das entsprechende Einreiseformular Ihres Ziellandes vor, um die Flüge nicht unnötig zu verzögern.

Falls Sie weitere Fragen haben zum Thema Flugreisen während Corona, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Per E-Mail unter info@flyaeolus.com oder rufen Sie uns an: +49 (0)7641 9568007.